Versorgung und Beratung im Krankenhaus
Versorgung und Beratung im Krankenhaus

Versorgung und Beratung im Krankenhaus

Speziell bei der Betreuung von brustoperierten oder -amputierten Patientinnen stehen Vertrauen, Diskretion und Beratungskompetenz im Fokus unseres Handelns. Aus diesem Grund stehen wir Ihnen gerne auch schon im Krankenhaus für ein erstes Gespräch zur Verfügung. Wir arbeiten unter anderem eng mit dem "Brustzentrum Niederrhein" zusammen, in dem sich Ärzte verschiedener Fachrichtungen um Patientinnen mit dem kompletten Spektrum der Brusterkrankungen kümmern.


Kurze medizinische Info nach der OP

Nach ambulanten operativen Eingriffen an der Brust erhalten Sie einen Wickelkompressionsverband um den Oberkörper, der ebenso wie die Drainagen am Folgetag durch Ihren Frauenarzt oder Hausarzt entfernt wird. Bei stationären Eingriffen an der Brust verbleibt der Wickelkompressionsverband für drei Tage.
Die Drainagen werden entfernt, sobald nur noch minimale Mengen an Wundsekret gefördert werden. Das Nahtmaterial löst sich selbstständig auf, lediglich die Fadenenden und der Pflasterverband sollten nach 14 Tagen entfernt werden. Zur Unterstützung der Wundheilung sollten Sie für 14 Tage bei Tag und Nacht einen möglichst stabilen BH (z. B. Sport-BH) tragen.

Im Falle einer Brustentfernung werden Sie bereits im Krankenhaus von uns mit zwei Prothesen-BHs und einer Epithese versorgt. Die Kosten dafür werden in der Regel von der Krankenkasse übernommen bzw. bezuschusst. Bei Wiederaufbauoperationen der Brust oder anderen kosmetischen Eingriffen erhalten Sie in der Klinik einen sogenannten „BH mit Stuttgarter Gürtel“. Tragen Sie diesen in den ersten sechs Wochen Tag und Nacht. Nach Rücksprache mit Ihrer Krankenkasse werden Ihnen eventuell auch die Kosten für einen zweiten BH mit Stuttgarter Gürtel erstattet. Prothesen-BHs und BHs mit Stuttgarter Gürtel erhalten Sie selbstverständlich auch von uns.


Erstattungen von Brustepithesen

Generell werden in Deutschland die Kosten für die brustepithetische Versorgung von den Krankenkassen übernommen. Bei den Spezial-BHs und Bademoden beteiligen sich die Krankenkassen mit einem Zuschuss, der je nach Bundesland und Krankenkasse sehr unterschiedlich ist.


Folgende Leistungen können Anhaltspunkt sein

Erstaustattung:
1 bis 2 Brustepithesen
2 Spezial-BHs (mit / ohne eingenähter Tasche)
1 Spezial-Badeanzug / -Bikini / -Tankini (mit eingenähter Tasche)

Jährlich / alle 6 Monate:
1 Spezial-BH (mit / ohne eingenähter Tasche)

Zwei- Dreijährlich:
1 neue Brustepithese
1 Spezial-Badeanzug / -Bikini / -Tankini

In der Regel wird außerdem bei Funktionsverlust einer Haft-Epithese, bei Veränderung des Körpergewichts, Größenveränderung oder bei Defekt der Epithese von den Krankenkassen Ersatz geleistet. Wieviel von den Kosten im Einzelfall und in dem jeweiligen Bundesland konkret übernommen werden, erfragen Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse. Dabei helfen wir Ihnen gerne weiter.