Sie sind wasserfest, rutschfest und zuverlässig: Mit den wasserfesten Orthesen für den Nassbereich bietet das Santätshaus Lettermann eine Versorgungsmöglichkeit die speziell auf die besonderen Anforderungen des Krankheitsbildes zugeschnitten und aufeinander abgestimmt sind.
Das Bundessozialgericht hat in mehreren Urteilen festgehalten, dass die Mobilisierung eines behinderten Menschen im Nassbereich ein Grundbedürfnis ist und damit von der Krankenkasse sicherzustellen ist. Wasserfeste Orthesen dürfen daher den Qualitätsstandards der Alltagsorthese entsprechen, so dass die Krankenkasse dem Versicherten die funktionell bestmögliche Versorgung zur Verfügung stellen muss.
Wasserfeste Gehhilfen zählen zum Leistungsumfang der Gesetzlichen Krankversicherungen (BSG, Urteile vom 25.6.2009, Az. B 3 KR 2/08 R, B 3 KR 10/08 R und B 3 KR 19/08 R)
Ob die tägliche Körperpflege, die Teilnahme an Wassergymnastik, oder der Besuch im öffentlichen Schwimmbad: Bei einer Teillähmung oder kompletten Lähmung der Beinmuskulatur sind Sie oder Ihr Kind auf eine wasserfeste Gehilfe angewiesen.