Wohnumfeldberatung

Beratung für Zuhause

Ob ein Hilfsmittel benötigt wird, kann zum Beispiel in einem Krankenhaus, einer Rehaklinik oder durch einen Facharzt bzw. Hausarzt festgestellt werden. Im Optimalfall sollten aber mehrere Berufsgruppen (Ärzte, Pflegekräfte, Therapeuten) sowie die betroffene Person und deren Angehörige individuell über mögliche Hilfsmittel beraten werden.

Diese Beratung sollte im Idealfall im persönlichen Wohnumfeld des Benutzenden erprobt und getestet werden. Dabei geht es auch darum, den optimalen Einsatz von schon vorhandenen Hilfsmitteln zu überprüfen und ggf. zu ergänzen oder mit zusätzlichen Hilfmitteln zu ersetzen.

Hilfen für Zuhause

Ein großer Gewinn in der Lebensqualität besteht in der Erhaltung der Mobiliät. Unsere Wohnumfeldberater analysieren Ihre Situation und können Sie über entsprechende Möglichkeiten der Hilfmittelversorgung informieren.
Hierzu dienen Hilfsmittel wie z.B.:

  • Elektromobile / Elektrorollstühle
  • Rollstuhlversorgungen
  • Rollatoren
  • Gehhilfen
  • Rampen im Innenbereich und Außenbereich
  • Bewegungstrainer
  • Lifter und Transferhilfen.

Die meisten Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf haben den Wunsch, so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden und dem vertrauten Wohnumfeld zu bleiben. Zur Optimierung in der Pflege ist es häufig notwendig, neben der direkten Versorgung von z. B. von Stoma, Wunde, Ernährung und Inkontinenz, weitere Hilfsmittel anzupassen. Auch hier können unseren Wohnumfeldberater aktiv informieren über z. B.:

  • Lagerungskissen
  • Haltegriffe
  • Dekubitus- Lagerungssysteme
  • Dekubituskissen
  • Notruf am Bett zur Kontaktaufnahme mit Angehörigen
  • Zusatznahrung usw.

Hilfe bei Umbaumaßnahmen

Wenn Pflegebedürftige zu Hause gepflegt werden, können sie nicht nur Pflegehilfsmittel beantragen, sondern auch wohnumfeldverbessernde Maßnahmen nach § 40 Abs. 4 SGB XI in Anspruch nehmen, um die Wohnung, das Haus oder einzelne Räume barrierefrei zu gestalten. Zudem soll der Pflegebedürftige seinen Alltag möglichst selbstständig erleben können und die pflegenden Angehörigen entlastet werden. Voraussetzung für die Beteiligung der Pflegekasse an den Kosten ist mindestens Pflegestufe I.

Wie hoch sind die Leistungen?
Nach dem Pflegestärkungsgesetz betragen ab dem 1. Januar 2015 die Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bis zu 4.000,- Euro. Falls mehrere Maßnahmen hintereinander notwendig werden, können Sie jeweils erneut einen Antrag bei der Pflegekasse auf einen Zuschuss stellen.